Dienstag, 15. Mai 2012

Geldsammeln in Berlin

Ψ Aus gegebenem Anlass - einer Rückfrage bei mir und einer Rückfrage beim SPI Westfalen bezüglich meiner eventuell nicht statthaften Büchsensammeltätigkeit ohne einen eingetragenen Verein „im Rücken“ - möchte ich Euch wie folgt informieren:

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Ψ Seit Ende 2003 ist die staatliche Aufsichtspflicht für Sammlungen entfallen. Mit dem „Ersten Gesetz zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung“ der Berliner Verwaltung ist das Sammlungsgesetz aufgehoben worden. Sammlungen können seitdem formlos erfolgen und es liegt im Vertrauen des Spenders, dass der Sammlungszweck eingehalten wird.

Ψ  In den zurückliegenden zehn Jahren wurden die Sammlungsgesetze in verschiedenen Bundesländern ersatzlos aufgehoben. Hierzu gehören Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Ψ Dies bedeutet: Es gibt keine Vorschriften mehr, wie Geldsammlung zu erfolgen hat (z.B. nur mit eingetragenem Verein, Genehmigung durch Ordnungsamt bei Straßensammlung usw.).

Ψ  In Berlin kann jedermann für beliebige Zwecke sammeln kann, wie, wann und wo er will.

Ψ So auch ich.

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Ψ Links zum Thema:

http://www.berlin.de/landespressestelle/archiv/2005/01/05/23140/
http://www.dzi.de/wp-content/pdfs_Spendentipps/Sammlungsgesetze.pdf
http://www.parlament-berlin.de/ados/BauWohnV/vorgang/0232.htm

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Ψ Ich möchte mich bei allen Leuten, die sich Sorgen darüber machen, dass ich keinen juristischen Ärger bekomme, bedanken. Es ist gut zu wissen, dass Ihr wohlwollend an mich denkt.

Ψ Ansonsten möchte ich bitten, künftig nicht bei anderen Gruppen Erkundigungen ÜBER MICH einzuholen und ÜBER MICH Informationen zu verbreiten, sondern MIT MIR Kontakt aufzunehmen, wenn Fragen bestehen.Euch allen wünsche ich ein schönes Wochenende.

Yours in glitter

Sr. Aura

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